Joachim und Timea Krüger, Krüger Immobilien Karlsruhe-Durlach
Verkauf

Immobilie verkaufen in Karlsruhe und Umgebung, persönlich begleitet

Eine Immobilie in Karlsruhe oder Durlach zu verkaufen ist keine Sache, die man nebenbei erledigt. Wir begleiten Sie von der ersten Einschätzung bis zur Übergabe. Wir arbeiten in ganz Karlsruhe, von Durlach und Grötzingen über die Weststadt bis Neureut und Rüppurr sowie im direkten Umland.

Joachim und Milan Krüger im Gespräch, Krüger Immobilien Karlsruhe
Der erste Schritt

Zuerst lernen wir uns kennen

Bei einem persönlichen Gespräch schauen wir, ob die Chemie stimmt und erklären Ihnen, wie wir arbeiten. Ein Immobilienverkauf ist eine wichtige Entscheidung, die Vertrauen braucht. Unterlagen zu Ihrer Immobilie können Sie uns vorab schicken, zum Termin mitbringen oder auch erst danach nachreichen.

Vorgehen

Was danach folgt

01

Der Alleinauftrag

Wenn die Chemie stimmt und Sie uns beauftragen möchten, unterschreiben wir einen Makler-Alleinauftrag. Danach beginnt die Arbeit an Ihrer Immobilie.

02

Unterlagen und Aufbereitung

Wir sichten Ihre Unterlagen, fordern Fehlendes an und gehen bei Bedarf zum Bauordnungsamt. Parallel entstehen Objekt- und Drohnenaufnahmen, Planunterlagen und die Objektbeschreibung.

03

Wertermittlung und Angebotspreis

Wir schauen uns Ihre Immobilie genau an und ermitteln gemeinsam mit Ihnen einen realistischen Wert. Erst danach sprechen wir über den Angebotspreis.

04

Vermarktung, Besichtigungen, Notartermin

Von der passenden Vermarktung über Besichtigungen und Verhandlungen bis zum Notartermin bleiben wir an Ihrer Seite.

Beratung

Unsicher, ob der Verkauf der richtige Weg ist?

Nicht jede Situation braucht sofort einen Verkauf. Ob Erbschaft, Scheidung oder einfach die Frage, was für Sie gerade sinnvoll ist: wir beraten Sie auch dann, wenn am Ende vielleicht keine Verkaufsentscheidung steht.

Von Krüger Immobilien verkaufte Immobilie in Karlsruhe-Durlach
Referenzen

Erfolgreich verkauft

Seit 35 Jahren vermitteln wir Immobilien in der Region von der ersten Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe. Jeder Abschluss trägt echten Objektbezug statt austauschbarer Erfolgszahlen.

Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden.

Beginnend mit dem Erstellen des Exposés, der Beratung, Bewertung, Empfehlung und Einschätzung, bis hin zu der Organisation und Erledigung mit Notar, Rechtsanwalt und Gerichten erledigten Sie alles mit viel Engagement.
Herbert Schmidt
Herbert Schmidt Karlsruhe
Die fachliche Beratung war kompetent, alle Begegnungen angenehm und freundlich. Der Service ging weit über das hinaus, was wir erwartet haben.
Dr. Torsten Sternberg
Dr. Torsten Sternberg Karlsruhe
Sehr positiv in Erinnerung geblieben ist mir auch unser Erstgespräch bei Ihnen vor Ort. Es war eine sehr freundliche und professionelle Atmosphäre.
Martin Kestner
Martin Kestner Karlsruhe
Häufige Fragen

Was Eigentümer uns oft fragen.

Was übernehmen Sie für mich beim Verkauf?

Fotos, Exposé, Vermarktung, Besichtigungen und den Notartermin. Besichtigungen führt grundsätzlich ein Mitglied der Familie Krüger durch.

Wie läuft eine Zusammenarbeit mit Ihnen ab?

Bei einem ersten Gespräch lernen wir uns gegenseitig kennen und prüfen, ob unsere Vorstellungen zueinander passen. Erst danach folgen die nächsten Schritte.

Was kostet mich der Verkauf?

Käufer und Verkäufer zahlen bei uns dieselbe Provision: je 3,57 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern verlangt § 656c BGB, dass beide Seiten sich in gleicher Höhe verpflichten. Fällig wird die Provision erst mit dem notariellen Kaufvertrag. Bis dahin entstehen Ihnen keine Kosten, auch nicht für das erste Gespräch und die Wertermittlung.

In welchen Regionen sind Sie tätig?

Unser Schwerpunkt liegt in Karlsruhe, Durlach und der Umgebung, wo wir den Markt aus täglicher Praxis kennen. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch darüber hinaus, etwa beim Verkauf einer geerbten Immobilie außerhalb der Region.

Brauche ich einen Energieausweis für den Verkauf?

Ja, der Energieausweis ist beim Verkauf gesetzlich vorgeschrieben. Nach § 87 Abs. 1 GModG geben wir in jeder Anzeige die Art des Ausweises, den Endenergiewert, den wesentlichen Energieträger, das Baujahr und, soweit vorhanden, die Energieeffizienzklasse an.

Wie funktioniert die Widerrufsbelehrung bei einem Maklervertrag?

Schließen Sie den Maklervertrag außerhalb unserer Geschäftsräume oder online ab, haben Sie als Verbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen (§§ 312g, 355 BGB). Wie das im Detail abläuft, erklären wir in unserer Widerrufsbelehrung.

Kontakt

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