Immobilie verkaufen mit Krüger Immobilien, von der Erstberatung bis zur Übergabe
Eine Immobilie zu verkaufen ist keine Sache, die man nebenbei erledigt. Wir begleiten Sie von der ersten Einschätzung bis zur Übergabe, in ganz Karlsruhe und der Region.
Zuerst lernen wir uns kennen
Im persönlichen Gespräch erklären wir Ihnen, wie wir arbeiten. Dabei merken Sie schnell, ob die Chemie stimmt. Ein Immobilienverkauf ist eine wichtige Entscheidung, die Vertrauen braucht. Deshalb nehmen wir uns für dieses erste Gespräch Zeit und beantworten alle Fragen, die Sie mitbringen.
Was danach folgt
Ab dem Auftrag kümmern wir uns um alles, was ein Verkauf braucht.
Der Alleinauftrag
Wenn die Chemie stimmt und Sie uns beauftragen möchten, unterschreiben wir einen Makler-Alleinauftrag. Danach beginnt die Arbeit an Ihrer Immobilie.
Unterlagen und Aufbereitung
Wir sichten Ihre Unterlagen, fordern Fehlendes an und gehen bei Bedarf zum Bauordnungsamt. Parallel entstehen Objekt- und Drohnenaufnahmen, Planunterlagen und die Objektbeschreibung.
Wertermittlung und Angebotspreis
Wir schauen uns Ihre Immobilie genau an und ermitteln gemeinsam mit Ihnen einen realistischen Wert. Erst danach sprechen wir über den Angebotspreis.
Vermarktung und Besichtigungen
Wir bieten Ihre Immobilie den passenden Käufern an und führen jede Besichtigung selbst. Fragen zur Nachbarschaft beantworten wir aus erster Hand.
Verhandlung und Notartermin
Wir prüfen die Bonität der Käufer, führen die Verhandlungen und bereiten mit dem Notar den Kaufvertrag vor.
Übergabe
Die Schlüsselübergabe führen wir für Sie durch, halten Zustand und Zählerstände im Protokoll fest und bleiben danach Ihr Ansprechpartner.
Worauf es bei Ihrem Verkauf ankommt
Ein Reihenhaus in Rüppurr verkauft sich anders als ein Haus in der Durlacher Altstadt. Und wer für die Mutter im Pflegeheim verkauft, braucht die Zustimmung des Betreuungsgerichts. Für die Orte, die wir am besten kennen, und für Verkäufe mit eigenen Regeln gibt es je eine eigene Seite. Wenn Sie noch nicht wissen, ob Sie verkaufen wollen, beraten wir Sie trotzdem.
Erfolgreich verkauft
Seit 35 Jahren vermitteln wir Immobilien in der Region von der ersten Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe. Jede Referenz zeigt ein Haus oder eine Wohnung, die wir tatsächlich verkauft haben.
Das sagen unsere Kunden.
Beginnend mit dem Erstellen des Exposés, der Beratung, Bewertung, Empfehlung und Einschätzung, bis hin zu der Organisation und Erledigung mit Notar, Rechtsanwalt und Gerichten erledigten Sie alles mit viel Engagement.
Die fachliche Beratung war kompetent, alle Begegnungen angenehm und freundlich. Der Service ging weit über das hinaus, was wir erwartet haben.
Sehr positiv in Erinnerung geblieben ist mir auch unser Erstgespräch bei Ihnen vor Ort. Es war eine sehr freundliche und professionelle Atmosphäre.
Kundinnen und Kunden bewerten uns mit 5,0 bei Google
Was Verkäufer uns oft fragen
Was übernehmen Sie für mich beim Verkauf?
Wir begleiten Ihren Verkauf vom ersten Gespräch bis zur Übergabe. Dazu gehören Fotos, Exposé, Vermarktung, Besichtigungen, die Verhandlung mit den Käufern und der Notartermin. Besichtigungen führt grundsätzlich ein Mitglied der Familie Krüger durch.
Wie läuft eine Zusammenarbeit mit Ihnen ab?
Bei einem ersten Gespräch lernen wir uns gegenseitig kennen und prüfen, ob unsere Vorstellungen zueinander passen. Wenn Sie uns beauftragen, sichten wir Ihre Unterlagen, erstellen Fotos und Exposé und ermitteln mit Ihnen den Angebotspreis. Danach folgen Vermarktung und Besichtigungen, die Verhandlung mit den Käufern, der Notartermin und zuletzt die Schlüsselübergabe.
Was kostet mich der Verkauf?
Käufer und Verkäufer zahlen bei uns dieselbe Provision: je 3,57 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern verlangt § 656c BGB, dass beide Seiten sich in gleicher Höhe verpflichten. Fällig wird die Provision erst mit dem notariellen Kaufvertrag. Das erste Gespräch und eine erste, grobe Einschätzung kosten Sie nichts.
Brauche ich einen Energieausweis für den Verkauf?
Ja, der Energieausweis ist beim Verkauf gesetzlich vorgeschrieben. Nach § 87 Abs. 1 GModG geben wir in jeder Anzeige die Art des Ausweises, den Endenergiewert, den wesentlichen Energieträger, das Baujahr und, soweit vorhanden, die Energieeffizienzklasse an.
Wie funktioniert die Widerrufsbelehrung bei einem Maklervertrag?
Schließen Sie den Maklervertrag außerhalb unserer Geschäftsräume oder online ab, haben Sie als Verbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen (§§ 312g, 355 BGB). Wie das im Detail abläuft, erklären wir in unserer Widerrufsbelehrung.
Mehr zum Verkauf
Erzählen Sie uns von Ihrer Immobilie.
Ob Verkauf, Vermietung oder eine erste Einschätzung: Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns zeitnah mit den nächsten Schritten. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt. Den Rest klären wir gemeinsam vor Ort.