Haus mit blühender Magnolie, An der alten Bach 4
Verkauf › Pflegeheim und Betreuung

Umzug ins Pflegeheim? So läuft der Verkauf mit Genehmigung des Betreuungsgerichts

Ob das Betreuungsgericht zustimmen muss, hängt davon ab, wer den Kaufvertrag unterschreibt. Verkauft ein gerichtlich bestellter Betreuer, braucht der Vertrag die betreuungsgerichtliche Genehmigung. Unterschreibt der Eigentümer selbst oder jemand mit Vorsorgevollmacht, ist sie nicht nötig. Wir begleiten Sie auf jedem dieser Wege.

Wer unterschreibt

Drei Wege, eine Immobilie zu verkaufen

Wer den Kaufvertrag unterschreibt, entscheidet über den Ablauf.

01

Der Eigentümer selbst

Wer noch selbst entscheiden kann, unterschreibt den Kaufvertrag selbst. Dann läuft der Verkauf wie jeder andere.

02

Mit Vorsorgevollmacht

Wer eine Vorsorgevollmacht hat, verkauft ohne Gericht. Für das Grundbuch muss die Vollmacht in der Regel notariell beglaubigt oder beurkundet sein.

03

Durch einen Betreuer

Hat das Gericht einen Betreuer bestellt, braucht er für den Kaufvertrag und die Übertragung im Grundbuch die Genehmigung des Betreuungsgerichts.

Zuständiges Gericht

Welches Gericht entscheidet

Zuständig ist das Gericht, bei dem die Betreuung schon geführt wird.

Amtsgericht Karlsruhe

In Karlsruhe ist meist das Amtsgericht Karlsruhe zuständig.

Amtsgericht Karlsruhe-Durlach

Für Durlach, Grötzingen, die Bergdörfer, Pfinztal, Walzbachtal und Weingarten.

Ablauf

So läuft der Verkauf mit betreuungsgerichtlicher Genehmigung

Mit Genehmigung dauert ein Verkauf länger, die Reihenfolge der Schritte steht aber fest.

01

Das Gericht früh informieren

Will der Betreuer die Wohnung aufgeben, in der der Betreute gelebt hat, muss er das dem Gericht vorher anzeigen.

02

Den Wert belegen

Wir bewerten die Immobilie und halten fest, wie der Wert zustande kommt. Damit kann der Betreuer den Verkauf gegenüber dem Gericht begründen.

03

Käufer finden und Vertrag beurkunden

Der Notar beurkundet den Kaufvertrag unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Genehmigung. Käufer wissen damit von Anfang an, worauf sie warten.

04

Genehmigung und Mitteilung

Wirksam wird die Genehmigung erst, wenn der Betreuer sie dem Käufer mitteilt. Bis dahin ist der Vertrag in der Schwebe.

05

Kaufpreis und Grundbuch

Danach zahlt der Käufer und der Notar beantragt die Umschreibung im Grundbuch. Wir bleiben bis zur Übergabe der Schlüssel dabei.

Von Krüger Immobilien verkaufte Immobilie
Referenzen

Erfolgreich verkauft

Seit 35 Jahren vermitteln wir Immobilien in der Region von der ersten Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe. Jede Referenz zeigt ein Haus oder eine Wohnung, die wir tatsächlich verkauft haben.

Unser Teil

Was wir für Betreuer und Angehörige übernehmen

Eine nachvollziehbare Bewertung, die Sie dem Gericht vorlegen können.

Alle Unterlagen vom Grundbuchauszug bis zum Energieausweis.

Besichtigungen durch ein Mitglied der Familie Krüger, auch wenn die Wohnung leer steht.

Die Abstimmung mit Notar und Käufer, bis die Genehmigung vorliegt.

Häufige Fragen

Was Betreuer und Angehörige uns fragen

Brauche ich mit einer Vorsorgevollmacht das Betreuungsgericht?

Nein, das Gesetz verlangt für Bevollmächtigte keine Genehmigung. Eine Betreuung wird nur eingerichtet, wenn keine ausreichende Vollmacht da ist.

Reicht eine handschriftliche Vollmacht für den Verkauf?

Für das Grundbuch in der Regel nicht. Das Grundbuchamt verlangt Erklärungen in öffentlich beglaubigter Form, die Vollmacht muss also mindestens beim Notar beglaubigt sein. Das klären wir, sobald Sie uns beauftragen.

Welches Betreuungsgericht ist zuständig?

Das Gericht, bei dem die Betreuung bereits geführt wird. Wird sie neu eingerichtet, entscheidet das Gericht am Ort, an dem der Betroffene gewöhnlich lebt. In Karlsruhe ist das das Amtsgericht Karlsruhe oder das Amtsgericht Karlsruhe-Durlach.

Muss das Gericht schon vor dem Notartermin zustimmen?

Das ist nicht nötig. Der Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Genehmigung beurkundet und wird wirksam, sobald die Genehmigung erteilt und dem Käufer mitgeteilt ist.

Wie lange muss der Käufer auf die Genehmigung warten?

Das hängt vom Gericht ab. Fordert der Käufer den Betreuer auf, ihm die Genehmigung mitzuteilen, hat dieser dafür zwei Monate Zeit. Kommt bis dahin nichts, gilt sie als verweigert.

Darf der Betreuer das Zuhause des Betreuten verkaufen?

Ja, aber nur unter strengen Voraussetzungen. Der Betreuer richtet sich nach den Wünschen des Betreuten. Möchte dieser sein Zuhause behalten, darf der Betreuer es nur verkaufen, wenn es sich trotz aller verfügbaren Mittel nicht mehr finanzieren lässt oder das Leben dort trotz ambulanter Hilfe die Gesundheit erheblich gefährdet (§ 1833 BGB). Seine Absicht muss er dem Betreuungsgericht vorher mit Gründen anzeigen. Der Kaufvertrag braucht außerdem die Genehmigung des Gerichts (§ 1850 BGB).

Was kostet der Verkauf für den Betreuten?

Unsere Provision beträgt je 3,57 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer für Käufer und Verkäufer. Fällig wird sie erst mit dem notariellen Kaufvertrag.

Kontakt

Erzählen Sie uns von Ihrer Immobilie.

Ob Verkauf, Vermietung oder eine erste Einschätzung: Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns zeitnah mit den nächsten Schritten. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt. Den Rest klären wir gemeinsam vor Ort.

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