Geerbte Immobilie verkaufen, so dass alle Erben dahinterstehen
Wer ein Haus erbt, braucht zuerst einen Nachweis, dass er Erbe ist. Verkaufen können die Erben danach nur gemeinsam. Wir vermitteln zwischen unterschiedlichen Vorstellungen, damit am Ende eine Entscheidung steht, die alle mittragen.
So läuft der Verkauf einer geerbten Immobilie
Bevor eine Erbengemeinschaft verkaufen kann, muss feststehen, wer geerbt hat. Danach geht es Schritt für Schritt bis zum Notar.
Erbnachweis besorgen
Das Grundbuchamt verlangt einen Erbschein. Gibt es ein notarielles Testament, genügt es zusammen mit dem Protokoll seiner Eröffnung. Ein handschriftliches Testament reicht dafür nicht.
Den Wert nachvollziehbar ermitteln
Wir ermitteln den Wert aus Lage, Zustand, Bodenrichtwert und den Preisen vergleichbarer Immobilien. Wie wir dabei vorgehen, erklären wir allen Erben offen, damit jeder dieselbe Grundlage hat. Für die Fragen jedes Einzelnen nehmen wir uns Zeit, persönlich oder am Telefon.
Eine Lösung für alle finden
Über das Haus entscheiden die Erben gemeinsam. Wir sprechen mit jedem von ihnen einzeln. Ob verkauft wird, zu welchem Preis und wer unterschreibt, steht so vor dem ersten Inserat fest.
Räumung koordinieren
Muss das Haus geräumt werden, koordinieren wir die Räumung und stimmen die Termine ab, auch wenn die Erben weit weg wohnen.
Verkaufen und beurkunden
Wir vermarkten die Immobilie, führen die Besichtigungen und bereiten den Notartermin vor, zu dem alle Erben oder ihre Bevollmächtigten kommen.
Wie wir Einigkeit herstellen
Eine Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam verkaufen. Oft haben die Erben unterschiedliche Vorstellungen, wohnen weit auseinander oder stehen noch unter dem Eindruck des Verlusts. Wir begleiten die Familie, bis eine gemeinsame Entscheidung steht.
Gemeinsam entscheiden
Über den Nachlass verfügen die Erben nur gemeinsam. Fehlt eine Zustimmung, steht der Verkauf still. Hier setzen wir an: Wir hören jeden Erben an und suchen eine Lösung, auf die sich alle einigen können.
Den eigenen Erbteil verkaufen
Ein Miterbe kann beim Notar seinen Anteil am gesamten Nachlass verkaufen, nicht aber einen Anteil am Haus allein. Wer den Erbteil kauft, tritt an seine Stelle in der Erbengemeinschaft.
Teilungsversteigerung
Jeder Miterbe kann die Versteigerung verlangen, für Karlsruhe und Durlach beim Amtsgericht Karlsruhe. Für alle Erben ist sie das schlechteste Ergebnis: Der Erlös ist ungewiss und der Streit wird öffentlich. Damit es nicht so weit kommt, führen wir ausführliche Gespräche mit jedem Erben und vermitteln zwischen den Seiten, bis eine gemeinsame Lösung steht.
Erfolgreich verkauft
Seit 35 Jahren vermitteln wir Immobilien in der Region von der ersten Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe. Jede Referenz zeigt ein Haus oder eine Wohnung, die wir tatsächlich verkauft haben.
Was wir für Erbengemeinschaften übernehmen
Der ganze Ablauf bleibt für alle Erben transparent.
Wir besorgen alle Unterlagen, auch wenn die Papiere des Verstorbenen verstreut sind.
Wir koordinieren Räumung und Termine, auch für Erben, die weiter weg wohnen.
Besichtigungen führt ein Mitglied der Familie Krüger durch.
Was Erben uns oft fragen
Brauchen wir für den Verkauf einen Erbschein?
In den meisten Fällen ja. Gibt es ein notarielles Testament, reicht es zusammen mit dem Protokoll seiner Eröffnung. Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht dort, wo der Verstorbene zuletzt gelebt hat, in Karlsruhe beim Amtsgericht Karlsruhe oder Karlsruhe-Durlach.
Müssen wir uns erst selbst ins Grundbuch eintragen lassen?
Für den Verkauf ist das nicht nötig. Die Erben können direkt an den Käufer übertragen. Wer das Grundbuch trotzdem berichtigen lässt, zahlt dafür keine Gebühr, wenn der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall eingeht.
Was passiert, wenn ein Miterbe nicht verkaufen will?
Dann steht der Verkauf still, denn die Erben entscheiden gemeinsam. Wir sprechen mit allen Beteiligten und klären, woran es hakt. Möchte ein Erbe das Haus behalten, besteht unter Umständen die Möglichkeit, dass er die Anteile der anderen übernimmt. Als letzter Weg bleibt die Teilungsversteigerung, mit ungewissem Erlös für alle.
Kann ich nur meinen Anteil am Haus verkaufen?
Verkaufen können Sie nur Ihren Anteil am gesamten Nachlass, dafür ist ein Notar nötig. Über einen Anteil allein am Haus kann ein Miterbe nicht verfügen, solange der Nachlass nicht geteilt ist.
Fällt Grunderwerbsteuer an, wenn ein Miterbe das Haus übernimmt?
Übernimmt ein Miterbe das Haus bei der Teilung des Nachlasses, ist das von der Grunderwerbsteuer befreit.
Was ist mit Spekulationsfrist und Erbschaftsteuer?
Beides hängt vom einzelnen Fall ab, etwa davon, wann der Verstorbene gekauft hat und wie hoch der Nachlass ist. Sprechen Sie darüber vor dem Verkauf mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
Wer kümmert sich um die Räumung des Hauses?
Eine nötige Räumung koordinieren wir für Sie und stimmen die Termine mit allen Erben ab. Dinge, die Sie behalten möchten, sollten vorher gesichert sein.
Erzählen Sie uns von Ihrer Immobilie.
Ob Verkauf, Vermietung oder eine erste Einschätzung: Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns zeitnah mit den nächsten Schritten. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt. Den Rest klären wir gemeinsam vor Ort.