Widerrufsrecht
Was Sie als Kunde wissen sollten
Der Verbraucher kennt das Widerrufsrecht schon aus anderen Bereichen, z. B. aus dem Online-Handel. Nach dem Willen der EU gilt dies nun auch für Maklerverträge, die mit Verbrauchern im Fernabsatz (E-Mail, Fax, Telefon, Internet, etc.) oder außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossen werden (Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU).
Seit dem 13.06.2014 ist der Makler vom Gesetzgeber (BGBl. Teil I 2013 Nr. 58, S. 3642) verpflichtet, jeden Immobilieninteressenten über sein bestehendes Widerrufsrecht zu belehren.
Wann entsteht ein Maklervertrag?
Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern brauchen wir Ihre ausdrückliche Bestätigung. Für den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses schreibt § 656a BGB seit dem 23.12.2020 die Textform vor: Ein Maklervertrag kommt hier erst zustande, wenn Sie uns schriftlich – eine E-Mail genügt – beauftragen. Genau so halten wir es auch.
Bei allen anderen Objekten – Miete, Gewerbe, Grundstücke, Mehrfamilienhäuser – kann ein Maklervertrag dagegen bereits dadurch entstehen, dass Sie die Leistung des Maklers (Informationen, Exposé, Besichtigung) in Anspruch nehmen, nachdem Sie über die Provisionspflicht informiert wurden.
BGH-Rechtsprechung zu diesen übrigen Objekten: Dort kommt ein Maklervertrag nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) bereits zustande, wenn Sie sich bloß über das Objekt informieren wollen, Sie von der Provisionspflicht wissen und die Dienste (Besichtigung, Exposé etc.) des Maklers in Anspruch nehmen wollen (BGH, Urt. v. 03.05.2012 – III ZR 62/11). Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses gilt das seit dem 23.12.2020 nicht mehr – dort braucht es die Textform nach § 656a BGB.
Wichtige Punkte für Sie
Keine zusätzlichen Kosten
Sie müssen, wie bisher, nur dann eine Provision zahlen, wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt und dies auf die Tätigkeit des Maklers zurückgeht.
Sie müssen nichts weiter tun
Sollten Sie nach der Besichtigung kein Interesse an dem Objekt haben, müssen Sie, wie bisher, nichts weiter unternehmen, also auch nicht widerrufen. Ihr Makler wird Ihnen keine Rechnung stellen.
Unverbindliche Besichtigungen
Wenn Sie sich die Immobilie also zunächst nur ansehen wollen, dann ist dies weiterhin unverbindlich. Besichtigungen etc. werden, wie bisher, nicht abgerechnet.
Kein Ausschluss möglich
Ihr Makler kann das Widerrufsrecht nicht ausschließen und Sie können nicht darauf verzichten, da Sie beide an die Vorschriften gesetzlich gebunden sind.
14 Tage Widerrufsrecht
Sie als Interessent/Verbraucher haben das Recht, den Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.
Vollständige Leistungserbringung
Hat der Makler seine Leistung vollständig erbracht, können Sie Ihr Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen verlieren (§ 356 Abs. 5 BGB).
Wann ist die Maklerleistung vollständig erbracht?
Die Leistung ist vollständig erbracht, wenn der Makler Ihnen „die Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrages vermittelt oder nachgewiesen“ hat (§ 652 BGB) oder anders formuliert:
Sie den Miet- oder Kaufvertrag verhandelt haben und abschließen können.
Zum Herunterladen
Muster-Widerrufsbelehrung für Maklerverträge
Diese Belehrung erhalten Sie von uns, bevor wir für Sie tätig werden. Sie folgt dem gesetzlichen Muster (Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB) und steht auch als PDF zum Herunterladen bereit.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Krüger Immobilien OHG, Hengstplatz 7, 76227 Karlsruhe, Telefon 0721 943004-0, E-Mail: info@k-immo.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Für Ihren Widerruf können Sie dieses Formular verwenden, vorgeschrieben ist es nicht. Zum Ausfüllen laden Sie es als PDF herunter.
Inhalt des Formulars
An Krüger Immobilien OHG, Hengstplatz 7, 76227 Karlsruhe, E-Mail: info@k-immo.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung von Maklerdienstleistungen.
Gesetzliche Grundlage
Der Wortlaut der Widerrufsbelehrung geht auf das Gesetz zurück (BGBl. Teil I 2013 Nr. 58, S. 3642). Ihr Makler hat hierauf keinen Einfluss.
Auch die optionalen Erklärungen zum Wertersatz und zum vorzeitigen Erlöschen orientieren sich eng am Gesetzeswortlaut des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 356 Abs. 5, § 357a Abs. 2 BGB).
Möchte Ihr Makler ein Einverständnis zur Widerrufsbelehrung, bevor er für Sie tätig wird, dann gehen Sie damit keine gesonderte Vereinbarung ein.
Weitere Anwendungsbereiche
Widerrufbar
- Maklerverträge
- Sachverständigen- bzw. Gutachterverträge
- Mietrechtliche Vereinbarungen
- Wohnungsmietvertrag (ohne Besichtigung)
Nicht widerrufbar
- Wohnungsmietvertrag (mit Besichtigung)
- Kaufverträge bei Immobilienbesichtigung vor Ort
Haben Sie Zweifel?
Fragen Sie bei der Verbraucherzentrale oder dem IVD nach und holen Sie eine neutrale Meinung ein.
Verbraucherzentrale
Unabhängige Beratung für Verbraucher bei Fragen zum Widerrufsrecht
IVD (Immobilien Verband Deutschland)
Fachverband für professionelle Immobilienmakler und neutrale Beratung
Fragen zu diesen Bestimmungen?
Bei Fragen zu unseren rechtlichen Bestimmungen können Sie sich gerne an uns wenden.