Geldwäschegesetz (GwG)
Wichtige Informationen zur Identitätsfeststellung nach dem Geldwäschegesetz
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind wir als Immobilienmakler verpflichtet, die Identität unserer Kunden festzustellen.
Wundern Sie sich bitte nicht, dass wir Sie in dieser Angelegenheit um Ihren Personalausweis bitten.
Sie sind am Kauf oder Verkauf einer Immobilie interessiert und arbeiten hierbei mit uns als Ihrem Immobilienmakler zusammen? Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind Immobilienmakler verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen. Diese Verpflichtung greift, sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Kaufs oder der Vermietung besteht und die Vertragsparteien feststehen – nicht schon bei einer ersten Anfrage.
Was bedeutet das für Sie?
Identitätsprüfung
Wir müssen uns Ihren Personalausweis zeigen lassen und die Daten daraus festhalten.
Wirtschaftlich Berechtigter
Wir müssen prüfen, ob Sie im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handeln.
Geschäftszweck
Wir müssen Informationen über den Geschäftszweck einholen.
Dokumentation
Die Unterlagen müssen fünf Jahre lang aufbewahrt werden.
Laufende Überwachung
Wir müssen die Geschäftsbeziehung und durchgeführte Transaktionen kontinuierlich überwachen.
Ihre Pflichten als Kunde
Gemäß § 11 Abs. 6 GwG sind Sie als Kunde verpflichtet, dem Immobilienmakler die entsprechenden Auskünfte zu erteilen und Unterlagen oder Ausweis zur Überprüfung vorzulegen.
Was das Geldwäschegesetz vorsieht
Privatpersonen (Know-Your-Customer-Prinzip)
- Der Vertragspartner ist zu identifizieren
- Dies geschieht durch Einsichtnahme in den Personalausweis
- Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken
- Die Anfertigung einer Kopie des Ausweises ist in jedem Fall ausreichend
Unternehmen
- Bei Firmen erfolgt die Identifikation durch Einsicht in das Handelsregister
- Firmenbezeichnung, Rechtsform, Registernummer, Anschrift und Sitz oder Sitz der Hauptniederlassung werden vermerkt
- Name des gesetzlichen Vertreters wird dokumentiert
- Die Anfertigung einer Kopie des Handelsregisterauszuges ist ausreichend
Warum ist das wichtig?
Das Geldwäschegesetz dient dem Schutz des Finanzsystems vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Als Immobilienmakler sind wir ein wichtiger Teil dieses Schutzsystems, da Immobilientransaktionen oft große Geldbeträge umfassen und daher für Geldwäsche missbraucht werden könnten.
Ihre Vorteile
Sicherheit
Schutz vor betrügerischen Transaktionen
Vertrauen
Rechtssichere Abwicklung Ihrer Immobilientransaktion
Transparenz
Klare und nachvollziehbare Geschäftsabwicklung
Fragen zu diesen Bestimmungen?
Bei Fragen zu unseren rechtlichen Bestimmungen können Sie sich gerne an uns wenden.